Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Inhalt des Vertrags

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für die Beauftragung der HS-Gutachten GmbH, im Folgenden Auftragnehmer genannt.

2) Die Konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags wie beispielsweise zeitlicher Umfang und Vergütung werden mittels eines vom Auftragsnehmer abgegebenen Angebots bzw. einer von dem Auftraggeber aufgegebenen Bestellung vereinbart.

3) Gegenstand des Vertrages ist die im Angebot dargelegte Aufgabe.

§2 Erbringung der Leistung

1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Subunternehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflicht einsetzt.

2) Der Auftragnehmer sorgt für eine vollständige und auftragsgemäße nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung des jeweiligen Standes der Technik erbrachte Leistung.

3) Sollte im Rahmen der Leistungserbringung für den Auftraggeber ein Informations- oder Abstimmungsbedarf bestehen, so wird dieser unverzüglich Kontakt aufnehmen.

§3 Allgemeine Vergütungsmodalitäten

1) Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.

2) Die Rechnungen des Auftragnehmers sind unverzüglich nach Eingang der Rechnung ohne Abzug von dem Auftraggeber auszugleichen. Grundsätzlich hat der Auftraggeber in Vorleistung zu gehen.

3) Die Vergütung erfolgt zuzüglich Umsatzsteuer, falls gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist auf der
Rechnung offen auszuweisen.

4) Im Einzelfall kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung bis zu 30% überschreiten, wenn Leistungen gefordert werden, dessen es eines umfangreichen Literaturstudiums bedarf oder ein besonderer Einsatz des Auftragnehmers gefordert wird (z.B. Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit).

§4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen

1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB erbringt, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.

2) Der Auftraggeber bzw. deren Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung in Textform die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme durchzuführen.

3) Die Vergütung erfolgt vor der Abnahme der Leistung bzw. der Teilleistung. Zusätzliche Kosten, die nicht im Angebot enthalten waren, jedoch in zusätzlicher Absprache mit dem Kunden erfolgten, sind mit Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

§5 Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung

1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem gegenseitigen Vertrag beruht.

2) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

§6 Verzugsregelungen, Unmöglichkeit

1) Bei nicht fristgerechter Geldzahlung des Auftraggebers, für die Leistung des Auftragnehmers, hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Auftragnehmer durch den Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Sachverständige befugt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten bei Verbraucherverträgen und 9 % Punkten bei Verträgen mit Unternehmen über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen.

2) Der Auftragnehmer kommt nur in Verzug, wenn er die Verzögerung der vertraglich Verpflichteten Leistung zu vertreten hat. Bei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt Lieferverzug nicht ein. Die Ablieferungsfrist verlängert sich entsprechend, und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

3) Wird durch solche Hindernisse dem Auftragnehmer die Leistungserbringung völlig unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Auch in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nicht zu.

§7 Widerrufsrecht

1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die HS-Gutachten GmbH als Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

HS-Gutachten GmbH
Unterulsenbach 8
91452 Wilhermsdorf
Telefon: +491733795841
E-Mail: info@hs-gutachten.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

2) Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An: HS-Gutachten GmbH, Unterulsenbach 8, 91452 Wilhermsdorf
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

§8 Verschwiegenheitspflicht

1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle ihm während seiner Tätigkeit für die Auftraggeberin bekanntwerdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse und über alle ihm bekannt gewordenen Herstellungsverfahren und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen auch nach Beendigung des jeweiligen Auftrags Stillschweigen zu bewahren.

2) Sofern der Auftragnehmer eigene Mitarbeiter einsetzt oder Subunternehmer beauftragt, hat er diese
auf die Bestimmungen des Absatzes 1 zu verpflichten.

3) Der Auftragnehmer ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies
aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner
Schweigepflicht entbunden hat.

§9 Mitwirkungspflicht Auftragnehmers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für das Sachverständigenbüro notwendigen sowie gewünschten
Unterlagen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung zu stellen. Er hat den Auftragnehmer
und dessen Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang
zum Arbeitsobjekt zu ermöglichen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die
für das Gutachten von Belang sind.

§10 Gewährleistung und Haftung

(1) Als Gewährleistung bei Werkleistungen i.S.d. §§631ff. BGB kann der Auftraggeber zunächst nur Nachbesserung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt) oder die Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden.

(2) Der Auftragnehmer haftet bei vertraglichen und vorvertraglichen Anspruchsgrundlagen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Die Haftung wird im Übrigen beschränkt auf die Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung des Sachverständigen, nämlich: 1.000.000 (Ein Millionen) EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie 3.000.000 (Drei Millionen) EUR für Personenschäden, soweit nicht in dem jeweils aktuellen Versicherungsvertrag andere Deckungssummen ausgewiesen sind.

(5) Der aktuelle Versicherungsschein, derzeit bei der HDI Versicherung AG, wird auf Anforderung zum Deckungsumfang zur Verfügung gestellt.

(6) Wird der Auftragnehmer wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch genommen, kann er vom Auftraggeber verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird. Wird der Sachverständige wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, kann er vom Auftraggeber verlangen, dass dieser sich gemeinsam mit ihm außergerichtlich erst bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung seiner Mängelansprüche bemüht. Sollte der Auftraggeber das Gutachten oder die Arbeitsergebnisse an Dritte weitergeben so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, welche aufgrund des Gutachtens oder der Arbeitsergebnisse entstehen. Er stellt den Gutachter entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ort der Erfüllung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, dies ist, soweit zulässigerweise vereinbar,
auch der Gerichtsstand.

§12 Allgemeine Bestimmungen

(1) Der Auftragnehmer hat das Recht, diese AGB einseitig zu ändern. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber von diesen Änderungen in Kenntnis setzen und ihm ein vierwöchiges Widerspruchsrecht einräumen. Widerspricht der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist nicht, gelten für ihn die neuen geänderten AGB.

(2) Änderungen der AGB und der Bestellung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

(3) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.

(4) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§13 Salvatorische Klausel

(1) Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Regelungen unwirksam oder lückenhaft ist oder wird, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen können durch solche ersetzt oder ergänzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig oder sinngemäß notwendig sind